Effiziente Rattenbekämpfung mit dem integrierten Pestmanagement, der Rattenköderstation FZV30 und easy-dok
Rattenbekämpfungspflicht
Städte, Kommunen und Kanalnetzbetreiber sind zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Dieses ergibt sich aus den verschiedenen Landesverordnungen zur Ratten- bzw. Schädlingsbekämpfung sowie kommunalen, ordnungsamtlichen Verordnungen.
Diese Anordnungen gelten für Besitzer und Eigentümer von Grundstücken und Schiffen, sowie für Betreiber von Abwasserkanalnetzen, egal, ob privat oder öffentlich.
Die Pflicht zur Rattenbekämpfung ergibt sich aus den erheblichen Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung. Ratten sind Überträger von unterschiedlichen Krankheitserregern und Parasiten.
Zusätzlich verursachen Ratten Material- und Wirtschaftsschäden.
Vorschriften für die Anwendung von Rodentiziden
Bei der Anwendung von Rattengift gelten unterschiedliche rechtliche Vorschriften. Die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften finden Sie in:
- EU Biozid Verordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Wasserhaushaltsgesetz
- Risikominderungsmaßnahmen
- Die Veröffentlichung – Gute fachliche Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln mit Antikoagulanzien: Für geschulte berufsmäßige Verwender – des Umweltbundesamtes
Die wesentlichen Regelungen, die sich hierdurch ergeben sind:
- Verbot von großflächiger, präventiver Ausbringung von Rattengift
- Anwendung nur durch fachlich geschulte Anwender
- Beköderung nur bei vorher nachgewiesenem Befall (Monitoring)
- Die Köder müssen so angewendet werden, dass sie nicht mit Wasser in Kontakt kommen und nicht weggespült werden
- Lückenloser Nachweis über die Ausbringung, Austausch und die Art des Köders sowie über den Verlauf der Bekämpfungsmaßnahme
Bisherige Vorgehensweise und deren Nachteile
Noch heute, obwohl nur unter bestimmten Bedingungen zulässig, werden Rattengiftköder in der Kanalisation in Revisionsschächten an einem Draht hängend ausgebracht. Diese Methode der Drahtbeköderung ist jedoch nur gestattet, wenn gewährleistet werden kann, dass bei plötzlichen Hochwasserereignissen im Kanal, z.B. durch Starkregen oder Rückstau, die am Draht hängenden Köder entfernt werden, damit sie nicht in Kontakt mit dem Abwasser gelangen.
Diese Methode hat einige Nachteile:
- Personalbindung
- kaum zu schaffende Entfernung der Köder aus allen Revisionsschächten bei Hochwasserereignissen im Schacht
- schnell verrottende Köder durch Kontakt mit Wasser (Regenwasser, Kondensat)
- herabfallende Köderreste
Bis heute können nicht alle Bestandteile der Rodentizid Köder mit Antikoagulanzien vollständig aus dem Abwasser geklärt werden. Hinzu kommt, dass von den rund 1000 Tonnen ausgebrachten Rattengiftes pro Jahr ein Großteil in die Umwelt gelangt. Auf diesem Weg sind Umweltschäden kaum zu vermeiden.
Integriertes Pestmanagement und Rattenbekämpfung
Die All-in-One Lösung für das Pestmanagement in Ihrer Kommune und Ihrem Kanalnetz.
Eine Rattenbekämpfung darf gemäß den geltenden Vorschriften nur dort erfolgen, wo ein Befall nachgewiesen wurde. In der Regel durch Meldungen über Rattensichtungen und durch ein gezieltes Monitoring. Wurde ein Befall festgestellt, muss in dem betreffenden Bereich zielgerichtet gegen die Schadnager vorgegangen werden.
Mit der Rattenköderstation FZV30 für Revisionsschächte und Straßenabläufe, decken Sie die Bekämpfung in der unterirdischen Infrastruktur sicher ab. Wird der Einsatz von oberirdischen Bekämpfungsmaßnahmen ausgeführt und zusätzlich die unterirdische Bekämpfung mit der Rattenköderstation FZV30 integriert, erhalten Sie eine optimale Lösung für Ihr Pestmanagement.
Zusammen mit der Integration des digitalen Nachweises über Ihre Bekämpfungsmaßnahmen, mittels der easy-dok Software, erhalten Sie ein komplett integriertes Pestmanagement.
Digitalisierte Auswertung mit System
Pestmanagement mit digitaler Auswertung.
Ganz easy mit der easy-dok Software.
Mit easy-dok haben Sie die komplette Übersicht über Ihr Pestmanagement.
Die Befallsdokumentation wird über den im Deckel der Rattenköderstation FZV30 befindlichen QR-Code mittels Scanner oder auch Handy-App ausgeführt. Die Daten werden auf einen Server übertragen und stehen dann zur Auswertung bereit.
Mit easy-dok lassen sich alle Rattenbekämpfungsmaßnahmen rechtssicher nachweisen.
Monitoring, Befall, Beginn, Ende einer Bekämpfung und verbrauchte Köder werden lückenlos erfasst.